| 1. Allgemeines
- Es ist erforderlich, dass der Auftraggeber einen für die Auftrags- beziehungsweise Projektabwicklung verantwortlichen Ansprechpartner/in benennt, mit dem/der während der Erbringung unserer Dienstleistungen verbindliche Absprachen zum Projekt getroffen werden können.
2. Produktion und Lieferung
- Als Produktionstag werden alle Aufnahme-, Mix-, Schnitt- und Mastering-Tage zu je 8 Stunden/Tag verstanden. Die voraussichtliche beziehungsweise tatsächlich erforderliche Anzahl an Produktionstagen ist verbindlicher Vertragsgegenstand.
- Terminvereinbarungen werden schriftlich festgehalten.
- Die Abmischung der Produktion wird nach Absprache beziehungsweise im Beisein des Auftraggebers durchgeführt. Dem Auftraggeber werden nach der Abmischung der Produktion entsprechende Tonträger zur Verfügung gestellt.
- Sollte der Tonträger nach Auftrag in Abwesenheit des Auftraggebers beziehungsweise einer von ihr autorisierten Person gemischt werden, können wir keine Haftung für eventuelle Mischergebnisse übernehmen, die nicht der Vorstellung des Auftraggebers entsprechen. Alle Kosten für eine Neumischung oder Bearbeitung sowie Neuherstellung von Tonträgern müssen daher dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
- Die Lieferung der Tonträger erfolgt in der Regel eine Woche nach Fertigstellung des digitalen Masters im Tonstudio und dem Erhalt aller Textvorlagen sowie Lithographien.
- Die Lieferung erfolgt auf dem kostengünstigsten Versandweg. Versand- bzw. Lieferkosten sind vom Auftraggeber zu tragen
- Nachbestellungen können nur über uns zu den jeweils aktuellen Preisen erfolgen.
- Grafik- und Textvorlagen bzw. Lithographien für die äußere Gestaltung des Tonträgers müssen vom Auftraggeber gestellt werden.
3. Preise und Abrechnung
- Die Kalkulation der Preise basiert auf unseren jeweils aktuellen Stunden- bzw. Tagessätzen für die vereinbarten Produktionsleistungen im Studio beziehungsweise vor Ort multipliziert mit dem veranschlagten zeitlichen Umfang des Projekts. Die kleinste Abrechnungseinheit ist eine Stunde.
- Hinzu kommen die tatsächlich entstandenen Materialkosten und bei vor Ort-Terminen die Fahrtkosten.
- Abweichend hiervon kann für die im Rahmen eines Projekts anfallenden Dienstleistungen und Nebenkosten auch eine für beide Seiten verbindliche Projektpauschale vereinbart werden.
- Falls im Vertrag nicht anders vereinbart, werden 50% des gesamten Auftragsvolumens eine Woche vor Aufnahmebeginn und 50% bei Lieferung der Tonträger fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsziele müssen wir Verzugszinsen berechnen.
- Bei Playbackaufnahmen ist das das Auftragsvolumen zu 100% vor Aufnahmebeginn fällig.
4. Ausfall
- Können vereinbarte Termine von unserer Seite aus einem wichtigen Grund nicht eingehalten werden, so informieren wir den Auftraggeber umgehend zur Vereinbarung einer persönlichen oder terminlichen Alternative.
- Kann der Auftraggeber aus einem wichtigen Grund einen Termin bis zu zwei Wochen vorher absagen, ohne dass eine Ausfallgebühr fällig wird. Bei einer Absage zwischen zwei Wochen und vier Tagen werden 50% der Terminkosten fällig, wenn nicht eine einvernehmliche Terminalternative gefunden und schriftlich bestätigt wird. Bei Absagen, die mit drei Tagen oder weniger erfolgen, müssen wir die kompletten Terminkosten in Rechnung stellen.
5. Sonstige Bestimmungen
- Wir verpflichten uns gegenseitig, alle im Verlauf des Projekts bekanntgewordenen vertraulichen Kenntnisse gegenüber Dritten geheimzuhalten. Dies gilt auch nach Abschluss des Projekts.
- Eine Weitergabe des Angebots oder Teile daraus an Dritte ist nicht gestattet.
- Für vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügte Schäden im Rahmen der beschriebenen Tätigkeiten, haften wir maximal mit dem jeweiligen Vertragsvolumen.
- Änderungen und Ergänzungen zu einzelnen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Die Gültigkeit der übrigen Bedingungen wird hiervon nicht berührt.
6. Gerichtsstand
- Amtsgericht Schwäbisch Gmünd
|